Behandlungskosten & Preise

Hier erhalten Sie einen Überblick zu den ungefähren Behandlungskosten und den Preisen zu unseren weiteren Services.

Registrierung und Prüfung Ihrer Angaben:
Nach der erfolgreichen Registrierung können Sie eigenständig entscheiden, ob Sie ein kostenpflichtiges Angebot bei Telecan° in Anspruch nehmen wollen.
Dieser Service ist zu 100% kostenfrei für Sie.
Kurzes ärztliches Erstgespräch online1 (ca. 10min, inkl. Rezept):ca. 49 €
Langes ärztliches Erstgespräch online1 oder Vor-Ort (ca. 20min, inkl. Rezept):ca. 99 €
Ärztliches Folgegespräch online oder Vor-Ort (inkl. Rezept):ca. 49 €
Folgerezept ohne Komplikationen:
Wenn Ihre Medikation richtig eingestellt ist, hat der/die zuständige Arzt/Ärztin die Möglichkeit Ihnen ein Folgerezept freizugeben, ohne dass dafür zwingend eine persönliche Sprechstunde nötig ist. Dazu muss online ein Feedbackbogen ausfüllt werden, der über das Benutzerkonto einsehbar ist. Es gibt selbstverständlich immer die Möglichkeit ein persönliches Gespräch vor Ort oder digital zu buchen.
ca. 19 €
Ärztliches Kurzattest:
Kurze Bescheinigung, dass Sie sich bei uns in Behandlung sind
auf Nachfrage
Ärztlicher Befundbericht:
Ausführlicher Behandlungsbericht inklusive Behandlungsverlauf
auf Nachfrage
Patientenausweis:
Check-Karte als Nachweis der medizinischen Cannabis-Behandlung
kostenlos
Schengen-Formular (Reisebescheinigung): Mindestens 14 Tage vor Abreise anfragen
Um die Behandlung auch im EU-Ausland fortsetzen zu können, stellen wir Ihnen gerne das Dokument aus, was die Mitnahme von Medizinischem Cannabis in allen Ländern des Schengenraums erlaubt. Dieses Dokument gilt unabhängig vom Transportmittel. Das Mitführen des aktuellen Rezepts ist erforderlich.
ca. 25 €

Hinweis: Versandkosten werden nach Bedarf zusätzlich berechnet. In der Regel erfolgt der Versand der Rezepte per Einwurf Einschreiben (ca. 3 Euro)

1 In unserem Erstgespräch treffen kooperierende Ärzte/Ärztinnen die Behandlungsentscheidung. Es ist jedoch zu beachten, dass eine Fernbehandlung nicht in allen Fällen möglich ist. Voraussetzungen für eine Fernbehandlung sind, dass anerkannte fachliche Standards gemäß § 630a BGB eingehalten werden, welche naturwissenschaftliche Erkenntnisse und ärztliche Erfahrung berücksichtigen, die zur Erreichung des ärztlichen Behandlungsziels erforderlich sind und sich in der Erprobung bewährt haben.