Behandlungsablauf Schritt-für-Schritt
Wir versuchen Sie durch unser Therapieangebot mit Medizinischem Cannabis bei der Linderung ihrer Beschwerden zu unterstützen.
Medizinisches Cannabis wird insbesondere in Situationen angewendet, in denen andere Behandlungen keine gewünschten Ergebnisse erzielt haben oder Nebenwirkungen aufgetreten sind. In solchen Fällen kann Medizinisches Cannabis als alleinige Therapie oder als zusätzliche Behandlungsoption in Betracht gezogen werden. Wir stehen Ihnen zur Seite und unterstützen Sie auf Ihrem Weg zu einer besseren Lebensqualität.
1. Online-Registrierung:
- Ärztlichen Fragebogen online ausfüllen und die dazu benötigten Dokumente hochgeladen. Der Fragebogen dauert ungefähr zehn Minuten, nehmen Sie sich Zeit und halten Sie Ihre Dokumente im Vorhinein bereit. (Online-Fragebogen ausfüllen und Dokumenten-Check)
- Prüfung der Dokumente und anschließende Freigabe zur Terminbuchung.
- Wunschtermin im Kalender auswählen.
2. Erstgespräch:
Sie können das erste Gespräch mit dem ärztlichen Fachpersonal in der Regel vor Ort oder in bestimmten Fällen auch online* durchführen. Im Gespräch wird die Anamnese vervollständigt, die Behandlungsentscheidung getroffen und gegebenenfalls das Erstrezept ausgestellt. Außerdem werden alle offenen Fragen Ihrerseits geklärt.
3. Einlösung des Rezeptes: (Außerhalb der Plattform)
- Das Rezept wird in der Regel an Sie verschickt oder an die von Ihnen gewünschte Apotheke übermittelt.
- Die gewünschte Apotheke stellt daraufhin die Medikation zusammen. Sie können diese Vor-Ort bei der Apotheke abholen. Ausgewählte Apotheken versenden Ihre Medikation auch per Post.
4. Folgerezept:
In regelmäßigen Abständen findet eine Behandlungskontrolle statt, gerade zu Beginn ist eine intensivere Betreuung durch das ärztliche Fachpersonal vorgesehen. Bei gut eingestellten Patienten kann die Zeit zwischen den Kontrollterminen mit Folgerezepten überbrückt werden.
*In unserem Erstgespräch treffen kooperierende Ärzte/Ärztinnen die Behandlungsentscheidung. Es ist jedoch zu beachten, dass eine Fernbehandlung nicht in allen Fällen möglich ist. Voraussetzungen für eine Fernbehandlung sind, dass anerkannte fachliche Standards gemäß § 630a BGB eingehalten werden, welche naturwissenschaftliche Erkenntnisse und ärztliche Erfahrung berücksichtigen, die zur Erreichung des ärztlichen Behandlungsziels erforderlich sind und sich in der Erprobung bewährt haben.